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Die Resonanz auf Ralf Höckers Lexikon der Rechtsirrtümer war überwältigend und zeigte: Es gibt noch viel mehr weitverbreitete juristische Fehlannahmen, als der Fachmann sich träumen lässt. Sei es, dass manche sich von Schildern wie »Umtausch nur von original verpackter Ware« einschüchtern lassen oder dass man an den Straftatbestand des »Rufmords« glaubt. In bewährter Manier rückt Ralf Höcker in der Fortsetzung seines Bestsellers diese und viele andere rechtliche Missverständnisse zurecht und räumt mit juristischen Legenden auf.